Was ändert sich für drei- oder vierrädrige E-Fahrzeuge (Lastenfahrräder) wie das Carello LDR-SMART durch die StVO-Novelle 2026?
Nichts! Da die neuen Bestimmungen der StVO-Novelle 2026 ausschließlich einspurige (zweirädrige) E-Fahrzeuge betreffen, gilt für mehrspurige (drei-, vierrädrige) Fahrzeuge weiterhin unverändert das Kraftfahrgesetz (KFG). Konkret: Wenn ein Lastendreirad wie das Carello LDR-SMART die Grenzen von 250 W Nenndauerleistung und einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h einhält, gilt es in Österreich nicht als Kraftfahrzeug - sondern weiterhin als Fahrrad. Eine klare und stabile Rechtslage für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Die StVO-Novelle 2026 bringt neue Definitionen für E-Fahrzeuge ohne Pedale. Als erfahrener Fachbetrieb in Wien und Umgebung erklären wir Ihnen, was sich für Lastendreirad-Nutzer konkret ändert und welche Modelle bereits optimal aufgestellt sind.
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